Ergänzung Wettkampfinfos Kälteschutzanzug

Aufgrund der kühlen Witterung scheint es möglich, dass die Wassertemperatur im Freibad Taunusstein nicht die erwünschten Temperaturen erreicht. Ergänzend zur Wettkampfausschreibung gilt bezgl. der Wassertemperatur beim Schwimmen der § 21 der Sportordnung der DTU zum Tragen eines Kälteschutzanzuges. Die Entscheidung, ob ein Kälteschutzanzug getragen werden kann, wird am Wettkampfmorgen nach Messung der Wassertemperatur durch die Kampfrichter bekanntgegeben.

Wir bitten um Beachtung!!!