Veranstaltungstermin
15. Juni 2025: Wettkampfformate OLYMPISCHE DISTANZ, SPRINT und SPRINT Schnupperdistanz, Hessische Triathlon Ligen
15. Juni 2025: Wettkampfformate OLYMPISCHE DISTANZ, SPRINT und SPRINT Schnupperdistanz, Hessische Triathlon Ligen
Freibad Taunusstein
Adresse: Zum Schwimmbad, 65232 Taunusstein
Sandro Zehner, Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises (angefragt)
07-25-01-05786
TSG Limbach 1974 e.V.
Wettkampfleitung: TSG Limbach 1974 e.V.
Wettkampfgericht: Lizenzkampfrichter des HTV e.V.
Grundsätzlich kann am Erich-Fill-Triathlon jeder teilnehmen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Sportordnung der DTU (SpO), den Anti-Doping-Code (ADC), die Kampfrichterordnung (KrO), die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO), die Disziplinarordnung (DzO), die Veranstalterordnung (VaO) sowie die in der Ausschreibung und in der Wettkampfbesprechung formulierten Bedingungen des Veranstalters für sich verbindlich an. Teilnehmer für die OLYMPISCHE-Distanz (nur Einzel) benötigen einen gültigen DTU-Startpass, der bei der Abholung der Startunterlagen vorzuweisen ist. Andernfalls muss eine Tageslizenz erworben werden (Kosten EUR 20,-; in bar).
Die Teilnahme von Startern in der Altersklasse Jugend A (AK 16-17, Jahrgänge 2008-2009) ist nur in in den SPRINT-Distanzen erlaubt und wird dort separat ausgewertet. In der OLYMPISCHEN Distanz ist die Teilnahme erst ab Jahrgang 2007 (AK 18/19; Junioren) möglich.
Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit der persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich.
SCHNUPPERDISTANZ (NICHT als Staffel)
01.01.2024 bis 31.01.2024
EINZEL: € 40,-
01.02.2024 bis 31.03.2024:
EINZEL: € 50,-
01.04.2024 bis 30.05.2024:
EINZEL: € 60,-
SPRINT
01.01.2024 bis 31.01.2024:
EINZEL: € 50,- / Staffel: € 65,-
01.02.2024 bis 31.03.2024:
EINZEL: € 60,- / Staffel: € 70,-
01.04.2024 bis 30.05.2024:
EINZEL: € 70,- / Staffel: € 80,-
OLYMPISCH (DTU-Startpass oder Tageslizenz notwendig!, Kosten € 20,- bar beim Startpasskontrolle)
01.01.2024 bis 31.01.2024:
EINZEL: € 60,- / Staffel: € 70,-
01.02.2024 bis 31.03.2024:
EINZEL: € 70,- / Staffel: € 80,-
01.04.2024 bis 30.05.2024:
EINZEL: € 80,- / Staffel: € 90,-
Es bestehen folgende Teilnehmerkontingente: SPRINT: 150 Teilnehmer, OLYMPISCH: 150 Teilnehmer. Nach Schluss der Onlineanmeldung sind keine Nachmeldungen nicht mehr möglich. Sogenannte „Upgrades“ (Höherstufungen z.B. von SPRINT auf OLYMPISCH) sind jederzeit gegen Ausgleich des Differenzstartgelbetrages möglich. Dazu ist ein Mail erforderlich an eft@tsg-limbach.de
Gesamtwertungen // Preisgelder:
Wertungen Staffel: Die Staffelwettbewerbe (Männer / Frauen / Mixed) haben keine Jahrgangswertung. Die jeweils schnellsten Staffeln werden im Rahmen der Siegerehrung geehrt (Sachpreise). Alle Preise, auch die Preisgelder werden nur im Rahmen der Siegerehrung an die Sieger und Platzierten persönlich ausgehändigt.
SCHNUPPER: Die drei schnellsten Frauen und Männer erhalten einen Sachpreis. Es erfolgt keine Altersklassenwertung.
Das Preisgeld SPRINT Einzel bei Männern und Frauen beträgt je:
1. Platz € 150,-; 2. Platz € 100,-, 3. Platz: € 50,-.
Das Preisgeld OLYMPISCH Einzel bei Männern und Frauen beträgt je:
1. Platz € 200,-; 2. Platz € 150,-, 3. Platz: € 100,-.
Altersklassenehrungen pro Wettkampfformat (nur SPRINT und OLYMPISCH) getrennt nach Männern und Frauen (Sachpreise).
Verkehrssicherungsmaßnahmen (Verkehrssicherungsmaterial für Straßensperrungen, Beschilderungen, umfassende Versicherungen), allgemeine Sicherungsmaßnahmen (Wasserrettung, Sanitätsdienste, Feuerwehr), Zeitnahme, Dienstleister, Nutzung des Freibades und der Infrastruktur des Bades, Strom, Abwasser, Toiletten, Radständer, Absperrgitter, behördliche Genehmigungsgebühren, Zielverpflegung, HTV-Genehmigungsgebühren, Kampfrichter, Onlineergebnislisten, Onlineurkunden, Sicherheitsdienste, Transportkosten, Beschallung, Moderation, Badekappen, Startnummern, Grafik, Internet, Verbrauchsmaterial.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über unseren Partner Baer-Service. Eine Anmeldung unter falschem Namen ist grob unsportlich und hat den sofortigen Ausschluss zur Folge. Damit darf im Gegensatz zur Disqualifikation das Rennen nicht zu Ende gebracht werden. Dies ist aus Versicherungsgründen und aus Haftungsgründen erforderlich. Siehe dazu auch die Sportordnung der DTU unter www.dtu-info.de.
Onlineanmeldeschluss ist der 1.06.2025 um 23:59 Uhr, bei Erreichen der Starterlimits entsprechend früher.
Die Zeitmessung erfolgt über Transponder, die im Rahmen des Rad-Check-Ins ausgegeben werden und die am linken Fuß getragen werden müssen. Bei Verlust des Transponders werden dem Teilnehmer die Wiederbeschaffungskosten in Höhe von € 100,- in Rechnung gestellt.
Die Anmeldung ist verbindlich. Nachmeldungen sind nicht möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder ist ohne Ausnahme ausgeschlossen, auch dann, wenn der Erich-Fill-Triathlon aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Naturkatastrophen, Terroranschlägen, oder Fällen von Pandemie oder aufgrund behördlicher Anordnung, oder aufgrund von vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen abgesagt, abgebrochen oder terminlich verschoben werden muss.
Es gelten die jeweils aktuell gültigen Coronabekämpfungsverordnungen und Hygienekonzepte sowie die darauf aufbauenden Infektionsschutzkonzepte des Veranstalters.
Kulanzregelung: Sollte der Erich-Fill-Triathlon bis zum Stichtag 2. Juni 2024 aufgrund einer pandemischen Entwicklung von der zuständigen Genehmigungsbehörde untersagt werden, oder sollte eine behördliche Genehmigung bis zum Stichtag 1. Juni 2025 zurückgezogen werden, so werden allen Teilnehmern 70% der Nettostartgelder vom Veranstalter erstattet.
Wird noch bekannt gegeben!
Der ChekIn in die Wechselzone erfolgt ein einem zentralen Zugang.
Ein CheckOut kann nur mit Startnummer und Rad und gegen Rückgabe des Transponders inkl. Befestigungsband erfolgen.
Pro Startgruppe steht eine Reihe Radständer zur Verfügung. Diese sind gekennzeichnet und sind ausschließlich durch die Athleten der jeweiligen Startgruppen zu nutzen.
Die Laufwege zu den Wechseln sind gekennzeichnet. Zusätzlich stehen Ordner zur Einweisung zur Verfügung. Wir bitten um besondere Rücksichtnahme beim Verhalten in der Wechselzone.
Das Schwimmen erfolgt im 50-Meter-Sportbecken des Freibades Taunusstein. Es stehen insgesamt 5 Bahnen für den Wettbewerb zur Verfügung. Die Teilnehmer müssen die Badekappen des Veranstalters tragen. Das Wasser ist beheizt. Für die Nutzung von Neoprenanzügen gilt die SpO. die Entscheidung zur Nutzung wird am Wettkampfmorgen nach Temperaturmessung durch die Kampfrichter bekanntgegeben und per Aushang mitgeteilt.
Die Radstrecke ist voll gesperrt. Es besteht eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Genehmigungsbehörde. Dies ist ein äußerst wichtiger Sicherheitsaspekt, den nicht alle Triathlonveranstaltungen bieten! Dennoch gilt für die Teilnehmer die Straßenverkehrsordnung (StVO), es besteht Rechtsfahrgebot, das Windschattenfahren ist untersagt. Ein Startnummernaufkleber ist am Rad (Sattelstütze) zu befestigen, ein weiterer Startnummernaufkleber ist am Helm (von vorne oder von links sichtbar) zu befestigen, die Startnummer ist am Körper (von hinten sichtbar) zu tragen. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit der persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich, d.h. die Haftung der Kampfrichter oder des Veranstalters/Ausrichters für mangelhaftes Sportgerät ist ausgeschlossen!
Teilnehmer dürfen sich nicht von Nichtteilnehmern betreuen oder begleiten lassen. Die Startnummer ist (wegen der zusätzlichen manuellen Zieleinlaufkontrolle) von vorne sichtbar zu tragen.
Die Teilnahme am Erich-Fill-Triathlon erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten oder beauftragten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters für andere Schäden als solche der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, sowiet sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Veranstalter haftet nicht für Fahrräder und andere Ausrüstungsgegenstände, die auf dem Gelände oder der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhandengekommene Gegenstände von Teilnehmern oder Zuschauern. Diese Gegenstände hat der Eigentümer gegen Diebstahl zu versichern.
Mit dem Empfang der Startnummer erklärt sich der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Teilnehmer und Zuschauer, die Anzeichen von Infekten der oberen oder unteren Atemwege, Husten oder Fieber haben, ist es untersagt das Veranstaltungsgelände zu betreten bzw. müssen es unverzüglich verlassen.
Die Veranstalter des Erich-Fill-Triathlon behalten sich vor, notwendige Änderungen bzw. Anpassungen an der Ausschreibung und / oder am Ablauf des Veranstaltung vorzunehmen.
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